Verwaltung des Vereines

Die Verwaltung des Vereines obliegt gemäß § 11 der Statuten des KGVM:

a)  der Mitgliederversammlung (§12)

b)  dem Leitungsorgan (Vereinsleitung) (§ 13)

c)  dem Ausschuss (§ 14)

d)  dem Aufsichtsrat (§ 15)

e)  dem Schiedsgericht (§ 17)

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