Ordnung und Sauberkeit in der Anlage ist ein grundlegend für den Brand- und Unfallschutz.
- Brennbare Abfälle wie z. B. Sägespäne, Holzstaub, Papier etc. sind spätestens bei jeweiligem Arbeitsschluss sofort zu entfernen und brandsicher aufzubewahren.
- Das Lagern von brennbarem Material an unzulässigen Stellen (Gemeinflächen und sonstige Verkehrswege) ist verboten.
- Verkehrs- und Fluchtwege sowie die gekennzeichneten Zufahrten und Aufstellungsflächen für Einsatzfahrzeuge dürfen nicht behindert oder verstellt werden und sind dauerhaft freizuhalten.
- Feuer- und Heißarbeiten (Schweißen, Löten, Schleifen, etc.) dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn der Arbeitsobmann (oder sein Stellvertreter) hiervon vorher verständigt wurde.
- Gasgeräte sind in betriebssicheren Zustand zu erhalten und laufend auf ihre Dichtheit zu überprüfen. Ortsbewegliche Gasbehälter sind vor Wärmeeinwirkung zu schützen und standsicher zu lagern.