Pellets Öfen

Diese fallen unter Festbrennstoffheizungen und benötigen außerdem einen Rauchabzug. Sowohl Festbrennstoffheizungen als auch alle Anlagen die einen Rauchabzug erfordern – sind gemäß der DKGV Steyr § 6 Punkt 10) in Kleingartenanlagen nicht zulässig.

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