Beckenentleerungswässer

Beckenentleerungswässer sind zu neutralisieren und mit einer Einleitungsmenge von maximal 3 Liter pro Sekunde in die Kanalisation einzuleiten. Versickerung auf eigenem Grund ist nur für chlorfrei aufbereitetes Wasser zulässig (Details siehe DKGV Steyr, § 4, Pkt. 4).

ACHTUNG: Die Kanalisation unserer Anlage ist über eine Pumpanlage mit dem höher liegenden öffentlichen Kanalnetz verbunden. Die Pumpanlage ist für den üblichen Anfall von Abwässern, nicht aber für (unter Umständen elementare) Niederschlagsabwässer ausgelegt.

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