Gemäß § 4 der DKGV Steyr dürfen Niederschlagswässer von Dachflächen und versiegelten Flächen NICHT in die Kanalisation eingeleitet werden, sonder müssen am eigenen Grundstück zur Versickerung gebracht werden. Dies gilt analog auch für das (Regen-) Überlaufwasser von Schwimmbecken, vorausgesetzt chlorfreie Wasseraufbereitung! Filterabwässer von Schwimmbecken sind generell in die Kanalisation abzuleiten. Eine Ableitung von Wasser (gleichgültig welcher Art) nach außerhalb der eigenen Parzelle (in angrenzende Gärten oder auf Vereinswege) ist nicht zulässig.