Neue Situation ab/seit 1. Jänner 2024!
Bedingt durch die neue ORF-Haushaltsabgabe, die ab 2024 für Hauptwohnsitz-Adressen eingehoben wird, erübtigt sich dieser Abschnitt,
Nebenwohnsitze sind und andere temoräre Aufenthaltsorte sind von der Haushalsabgabe ausgenommen.