Kleintierhaltung, gemäß Auszug aus GO § 7 des Landesverbandes:
Besitzer von Kleintieren haben die Vorschriften der Fachgruppe einzuhalten. Das Halten von Großtieren, wie Kühe, Pferde, Ziegen, Schafe, Schweine usw. ist in Kleingartenanlagen der Städte verboten.
Eine Kleintierhaltung darf über den Rahmen des Eigenbedarfes und der gesicherten Futtergrundlage nicht hinausgehen.