Das Leitungsorgan (Auszug gemäß § 13 der Statuten des KGVM):
Das Leitungsorgan, das alle 3 Jahre entsprechend den von der Vereinsbehörde genehmigten Statuten gewählt wird, besteht aus:
- Dem/der Obmann/Obfrau und einem oder 2 Stellvertretern/innen.
- Dem/der Schriftführer/in und dessen Stellvertreter/in.
- Dem/der Kassier/in und dessen Stellvertreter/in,
- Sowie dem/der Fachberater/in und dessen Stellvertreter/in.
Der Verein wird nach innen und nach außen durch den Obmann/Obfrau, im Falle seiner/ihrer Verhinderung durch einen seiner Stellvertreter/innen, vertreten.