Meldepflicht für Straßenfeste

Straßenfeste sind eine Bereicherung für den Kontakt zwischen den Mitgliedern und sehr willkommen. Es gilt jedoch grundsätzlich Meldepflicht (entweder Zettel in den Briefkasten, beim Sprechtag, oder Meldung an einen Funktionär).
Es gelten die Bestimmungen für die Ruhezeiten, Ausnahmen davon bedürfen der ausdrücklichen Bewilligung durch die Vereinsleitung und auch nur im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten!

Gerne nehmen wir Straßenfeste auch in den Kalender der Homepage auf. 

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