Fachberater

Der Fachberater und sein Stellvertreter sind Mitglieder des Leitungsorganes (der Vereinsleitung). Die Hauptaufgabe der Fachberater ist die Unterstützung der Mitglieder in allen Fragen zur Pflege von Kulturen und zum Pflanzenschutz. Darüber hinaus ist der Fachberater weisungsberechtigt hinsichtlich Anpassung der Wuchshöhe und Überhänge von Bäumen, Hecken, Büschen und sonstigen Gewächsen an die Regeln der Gartenordnung und der KGVM internen Regeln. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Entfernung ungeeigneter Gewächse durch den Fachberater angeordnet werden. Zudem sind Weisungen des Fachberaters hinsichtlich Pflege der dem Grundstück angrenzenden Vereinswege zu befolgen.

Im Falle einer Weiterverpachtung einer Parzelle ist eine Abnahme der Parzelle durch den Fachberater gemeinsam mit dem Servicedienst (SD) mit Prüfung des allgemeinen Zustandes der Parzelle, der Sauberkeit, der Bepflanzung, Einhaltung der Grundstücksgrenzen und der Erfassung der aktuellen Zählerstände für Strom und Wasser (durch SD) die Voraussetzung für die weiter finanzielle Abwicklung durch den Kassier.

Für den Fachberater ist eine eigene Informationsseite unter der Menüebene Fachbereiche eingerichtet, welche Saisonbedingte direkte Informationen des Fachberaters zu aktuellen Themen enthält.

Fachbereiche

Die einzelnen Fachbereiche im Gartenverein sind auf unserer Homepage in einer eigenen Ebene gegliedert unter der sich die Teilbereiche für den Fachberater, der Servicedienste und der Kassiere befindet.

Diese Teilbereiche werden weitgehend von den dafür zuständigen Funktionären gepflegt und beinhalten (saisonbedingte) wichtige Informationen, Arbeitsangebote und Hinweise.

E-Mail Adresse für Pächter

Ab Ende April kann jedem Vereins-Mitglied auf Wunsch ein Pop3 E-Mail Konto mit der Adresse des Kleingartenvereins nach dem “Muster” P.000@kgvmue-steyr.at zugeteilt werden (P = Kennung Parzelle, 000 = dreistellige Zahl für die Parzellennummer). Informationen dazu sind in der letzten Aprilwoche auf der Seite des Administrators zu finden. 

E-Mail Adresse auf der Homepage

Aus Gründen der Abwehr und Vermeidung von SPAM verzichten wir auf unserer Homepage gänzlich auf die Nennung von E-Mail Adressen. Für den Kontakt zur Vereinsleitung stehen an geeigneten Stellen Antwortformulare zur Verfügung und es besteht dabei auch die Möglichkeit Dateien als Anhang mit zusenden. Innerhalb des FAQ Bereiches verzichten wir der Übersichtlichkeit auf das Kontaktformular bei den Einzelaufträgen, wir haben dafür ein Antwortformular unter “FAQ-Kontakt” eingerichtet. 

Empfangsanlagen

Empfangsanlagen (SAT Schüssel), gemäß § 6 der DKGV Steyr – sind tunlichst unterhalb der Firstoberkante anzuordnen und nicht über die Dachfläche ragend. Der Durchmesser sollte 50 cm nicht überschreiten, größere Durchmesser von SAT Anlagen sind entsprechend der Oö. Bauordnung anzeigepflichtig, die Errichtung größerer Anlagen ist aber tunlichst hintan zuhalten.

Fehler auf der Homepage melden

Bitte eventuelle Fehler wie falsche oder gebrochene Links, Text- und Schreibfehler, Mängel im Aufbau, Vorschläge für zusätzliche Themen oder was sonst noch zu bemängeln ist im Antwortformular auf der Seite des Administrators melden.

Auf unserer Homepage sind wir nach Möglichkeit bestrebt die „Standards für den modernenSchriftverkehr“ (Ersatz der ehemaliger ÖNORM A 1080) einzuhalten. Dies betrifft speziell die Schreibweise von Zahlen, des Datums, Werten mit einem Einheitenzeichen (z. B. 10 kWh, mit geschütztem Leerzeichen), die richtige Schreibweise von Abkürzungen usw., ähnlich wie auch bei Wikipedia (dort jedoch nach DIN 5008) gepflogen.

Fehlende Informationen oder zusätzliche Stichwörter nehmen wir nach Prüfung gerne und umgehend auf.

EXIF Daten in JPG Bildern

Sehr oft entspricht das Speicherdatum nicht dem Aufnahmedatum (wenn z. B. Bilder aus der Kamera oft erst nach Wochen auf die Festplatte des Rechners kopiert wurden). Abhilfe schaffen hier die so genannten EXIF Daten, die von vielen Bildbearbeitungsprogrammen und auch eigenständigen Hilfsprogrammen aus der Bilddatei ausgelesen werden können.

Achtung! Sehr oft gehen die „EXIF“ Daten bereits bei der ersten Bildbearbeitung verloren. Hier bieten aber auch die meisten Bearbeitungs-Programme eine Option, die es erlaubt die „EXIF“ Daten durch Setzten einer “Check Box” mitzuspeichern (solange das Bild im JPG Format gespeichert wird).

Für passionierte Hobby-Fotografen kann die Nutzung der EXIF Daten durchaus hilfreich sein, da neben Datum und Zeit auch alle Einstellungen an der Kamera wie Blende, Verschlusszeit, Empfindlichkeit usw. verfügbar sind. Im Internet werden eine Reihe von EXIF Viewern und EXIF Bearbeitungstools meist kostenlos angeboten.

erstgenannte Person

Für die Bedeutung “erstgenannte Person” und der “zweitgenannte Person“:

Laut Bundeskleingartengesetz können der/die Ehegatte(in) oder der/die Lebensgefährte(in), also beide Ehegatten oder Lebensgefährten im Unterpachtvertrag  aufgenommen werden. Die im Unterpachtvertrag erstgenannte Person ist ordentliches Mitglied des Vereins. Bei Todesfall des Mitgliedes erstreckt sich die Mitgliedschaft auf die zweitgenannte Person (siehe Bundeskleingartengesetz (BKleingG) § 5 und § 7 PDF).

Dauerauftrag

Dauerauftrag für Akontozahlung:

Alle Mitglieder müssen bei ihrer Bank einen Dauerauftrag, lautend auf Kleingartenanlage Münichholz, Verwendungszweck: Akontozahlung für Parzelle NNN auf unser Bank Austria Vereins-Konto, verpflichtend abschließen. Die Höhe der monatlichen Einzahlung ist mit typisch 1/12 (ein Zwölftel) von der Gesamtsumme der vorangegangenen Jahresabrechnung bzw. jedenfalls mit € 30,00 unterer Grenzwert, festgelegt.
Das Verrechnungsjahr für Daueraufträge beginnt mit 1. November eines Jahres und endet mit 31. Oktober des folgenden Jahres. Alle in dieser Zeit eingegangen Beträge werden der Jahresrechnung angerechnet, die auf den 31. Oktober (üblicherweise Ende November) folgt.

Bepflanzung

Auszug gemäß § 2 GO des Landesverbandes.

Bei jeder Bepflanzung hat der Gartenpächter stets auf die Kulturen der Nachbarn entsprechend Rücksicht zu nehmen. Insbesondere ist zu beachten, dass beim KGVM keinerlei Kulturen die Höhe von 5 Metern überschreiten dürfen. Siehe dazu auch den Beitrag “Grenzabstände” mit den zur jeweiligen Wuchshöhe einzuhaltenden Grenzabständen.