Wasserverbrauch zu hoch

Was ist zu tun?

Zunächst auf der eigenen Parzelle nach möglichen Leitungsfehlern suchen (Armaturen beschädigt, feuchte Zonen, frostgeschädigter Außenanschluss etc.), dann durch Installateur die Leitungen abdrücken lassen (Prüfung auf mögliche Riss-Bildungen, Rohrbruch, etc.). Erst dann Kontakt mit Fischl Detlev aufnehmen und die Wasseruhr prüfen lassen. Grundsätzlich gilt: Ein Schaden nach der Wasseruhr auf Parzellengrund ist Angelegenheit des Mitgliedes, alles ab der Wasseruhr und davor im Netz ist Angelegenheit des Vereins! Zur Vermeidung unliebsamer Überraschungen bei der Jahresablesung hat es sich als zweckmäßig gezeigt, mehrmals in der Saison den Stand der Wasseruhr zu überprüfen, bzw. die Wasserzufuhr an geeigneter Stelle abzusperren wenn die Parzelle (z. B. über den Winter) für längere Zeit nicht genutzt wird.

Hinweis: In bestimmten Ferienhäusern der Firma Oberaigner kann es vorkommen, dass ein Sicherheitsventil im Wasserkreislauf durch lässt und so einen erheblichen Wasserverbrauch verursacht. Für vorbeugende Maßnahmen Lenz Manfred oder Fischl Detlev kontaktieren. Ähnliche Probleme können allgemein auch von fehlerhaften Sicherheitsventilen für Warmwasserboiler ausgelöst werden. Der Grund für einen hohen Wasserverbrauch kann neben allgemeinen Fehlern in der Wasserinstallation auch ein verkalkter WC-Spülkasten sein.

freie Parzellen

In unsere Gartenanlage werden vereinzelt immer wieder Parzellen frei, in seltenen Fällen mit einfacher Ausstattung, oft aber auch mit winterfesten Gartenhütten und gehobener bis luxuriöser Ausstattung. Alle Parzellen haben Strom- Wasser – und Kanalanschluss! Beim Stromanschluss handelt es sich um einen dreiphasigen 230/400V Anschluss (umgangssprachlich auch als Kraftstrom bezeichnet) der mit bis zu 16 A belastete werden kann (maximale Dauer-Nennleistung = 11 kW). Sowohl der Stromanschluss als auch der Wasseranschluss wird über gesonderte Messeinrichtungen (Stromzähler, Wasseruhr) für jede einzelne Parzelle erfasst und abgerechnet. 

Sehr oft sind die Hütten auch teilweise oder zur Gänze unterkellert und mit großzügig angelegter Außenanlage mit Pool usw. komplettiert. Voraussetzung dafür, dass man über frei werdende Parzellen informiert wird, ist ein Eintrag in die Warteliste für neue Mitglieder.
Siehe dort auch die Grundvoraussetzungen für neue Mitglieder und die Möglichkeiten einer Eintragung in diese Liste.

Kassiere

Der Kassier (die Kasslerin) und sein/ihr Stellvertreter sind Mitglieder des Leitungsorganes (der Vereinsleitung). Hauptaufgabe der Kassiere ist die finanzielle Abwicklung aller den Verein betreffenden Belange. Dies umfasst die Führung des Kassenbuches mit Cent-genauer und tagesaktueller Buchung aller Zahlungs- Ein- und Ausgänge, der Aufrechnung der monatlichen Akontozahlungen an die jeweiligen Mitglieder-Konten, die zeitgerechte Bereitstellung der Kontodeckung vor großen Zahlungen und Rücklagenbildung für solche Zahlungen, die sorgfältige und risikolose Anlage von verpflichtenden Rücklagen, die jährliche Abrechnung der Mitglieder mit Kontrolle der Zahlungseingänge und Rücküberweisung der Mitgliederguthaben, die Abrechnung mit dem Zentralverband und mit dem Landesverband, die kaufmännische Abwicklung von Weiterverpachtungen einschließlich Meldung an die Finanzbehörde, die Führung einer Handkasse für diverse Zahlungen kleineren Umfanges und die Gebarung der vereinsinternen Kasse für die gastronomische Betreuung der Mitglieder.

Für allgemeine Mitteilungen der Kassiere ist eine entsprechende Seite unter der Menüebene Fachbereiche eingerichtet.

Vereinspost

Die Vereinspost ist einDokument der Vereinsleitung für offizielle und verbindliche Mitteilungen an die Mitglieder und wird 3 bis 4-mal im Jahr (je nach Situation) an die dem Verein genannten Adressen der Mitglieder postalisch zugestellt.
Inhalte der Vereinspost sind öffentlichen Aushängen und Verlautbarungen der Vereinsleitung gleichgestellt. Seit der Ausgabe vom 25. Juli 2006 ist die Vereinspost beginnend mit Ausgabe 01 durchnummeriert und alle Einzelexemplar ab der Ausgabe 01 stehen als Download über die Seite “Vereinspost” unter der Menüebene Info-Bereich zur Verfügung.

Verhalten bei Brandausbruch

Verhalten bei Brandausbruch:

  • Ruhe bewahren.
  • Feuerwehr über Notruf 122 (Mobiltelefon 07252/122) alarmieren.
  • Retten, Erkunden, ob Menschenleben in Gefahr.
  • Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung.
  • Gefährdete Personen warnen, auf keinen Fall „Feuer“ oder „es brennt“ rufen, es entsteht Panik.

Personen mit brennender Kleidung nicht fortlaufen lassen, in Decken, Mäntel oder Tücher hüllen, am Boden Flammen ersticken.

Vereinswege

Vereinswege und Gemeinschaftsanlagen, Wasserabflussrinnen, Ablagerung von Schutt (Auszug gemäß § 8 Gartenordnung des Landesverbandes)

Jedes Mitglied ist verpflichtet, den seinen Garten angrenzenden Anlageweg und insbesondere vorhandene Wasserabflussrinnen zu pflegen bzw. rein und unkrautfrei zu halten.

Auf den Wegen (Wegrändern) ist jede Ablagerung von Schutt und Abfällen strengstens verboten. Bei vorübergehenden Lagerungen und Abstellungen von Materialien jeder Art ist vom Mitglied für die verkehrsmäßige und körperliche Sicherheit vorzusorgen. Dünger und Baumaterialien jeder Art müssen von öffentlichen Wegen binnen kürzester Frist in die Parzelle geschafft und diese Wege wieder gesäubert werden.

Eine Anhäufung von Materialien vor und in der Vereinsanlage ist verboten. Die Kosten eventueller behördlicher Anstände bei diesbezüglichen Verstößen trägt das betreffende Mitglied. Durch diese oder ähnliche Maßnahmen entstandene Schäden an Zäunen, Kulturen oder Wegen sind sofort und sachgemäß zu beheben, ansonsten werden diese auf Kosten des Mitgliedes von der Vereinsleitung beauftragt und behoben.

Wohnwägen in der Gartenanlage

Das Abstellen von Wohnwägen als Ersatz für eine Gartenhütte ist gemäß §7 der Dauerkleingartenverordnung (DKGV) Steyr untersagt.

Verhalten im Falle eines Brandes

Verhalten im Falle eines Brandes, (mit Feuerwehreinsatz)

  • Der Feuerwehr die Zufahrten öffnen.
  • Die Löschkräfte einweisen,
  • Den Anordnungen der Löschkräfte Folge leisten.

Rettungsversuche nur nach Anweisungen der Einsatzkräfte durchführen.

Warteliste für neue Mitglieder

Interessenten für eine Gartenparzelle beim Kleingartenverein Münichholz können sich in die “vereinsinterne Warteliste für neue Mitglieder“ eintragen lassen.
Wichtiger Hinweis: Per Beschluss vom 26. Jänner 2023 wurde der im Jahr 2022 von der Vereinsleitung verhängte
Aufnahme-Stop in die Warteliste wieder aufgehoben.
Anmeldungen für die Warteliste sind ab sofort wieder möglich.

Grundvoraussetzungen für neue Mitglieder:

Mitglied in unseren Kleingartenverein kann jede natürliche und handlungsfähige Person werden, die folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Vollendetes 19. Lebensjahr
  • EU-Bürger
  • Kein Hausbesitz oder Besitz einer Eigentumswohnung
  • Wohnsitz in Steyr
  • Kein Mitglied eines anderen Gartenvereines
  • Angaben bezüglich eventuell vorhandener Haustiere

Ein Antrag für die Aufnahme in die Warteliste kann entweder bei einer der Sprechstunden der Vereinsleitung (in der Gartensaison jeweils während dem Frühschoppen – Sonntag vormittags – auf der Vereinsterrasse) oder per Kontaktformular weiter unten mit einer Kopie des Reisepasses (Personalausweises) und einer Kopie einer Meldebestätigung (als Anlage) gestellt werden. In beiden Fällen bitte ein aktuelles Passbild (als Papierbild oder als JPG Datei) beifügen. Der Bewerbungsbogen kann bei Bedarf auch von unserer Seite Formulare im Info-Bereich als PDF Dokument herunter geladen werden (es handelt sich um das Formular Nr. 101). Personen, ohne Voraussetzungen für eine eventuelle spätere Mitgliedschaft können nicht in die Warteliste aufgenommen werden.

Bitte nennen sie bei ihrer Anmeldung unbedingt auch ihre finanziellen Vorstellungen für die Ablöse der baulichen Objekte auf einer bestehenden Parzelle (unbebaute Parzellen sind praktisch nicht mehr verfügbar). Die einmaligen Gebühren an den Verein (Eintrittsgebühr, Aufschließungskosten usw.) und die laufenden Gebühren können dem jeweils aktuellen “Gebührenblatt des KGVM” unter “Rechtliche Grundlagen” entnommen werden. Über die tatsächliche Aufnahme eines Anwärters in die Warteliste entscheidet die Vereinsleitung nach einem persönlichen Gespräch mit diesem. 

Anwärter auf der Warteliste werden (bevorzugt per E-Mail) in Reihenfolge des Eintrags auf der Liste über frei werdende Parzellen mit den dazu erforderlichen Kontaktdaten informiert. Die Namen der Anwärter auf der Warteliste und deren Reihenfolge ist interne Angelegenheit der Vereinsleitung und wird nach außen nicht kommuniziert.

ACHTUNG! Anwärter auf unserer aktuellen Liste, die auf Nachrichten der Vereinsleitung nicht reagieren, werden ohne weitere Kontaktaufnahme von unserer Liste gestrichen (Minimum ist eine Absage, wenn ein Angebot eines frei werdenden Gartens nicht passend ist).

  

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    Wasserbezug

    Wasserbezug, Waschen von KFZ (Auszug gemäß § 6 Gartenordnung des Landesverbandes).

    Mit dem Wasser ist stets sparsam umzugehen, Regenwasser ist bevorzugt zu verwenden und dieses darf nicht in den Gemeinschaftskanal eingeleitet werden.

    Innerhalb der gesamten Gartenanlage ist das Waschen von Kraftfahrzeugen (auch auf Park- und Abstellplätzen) nicht gestattet.

    Schadhafte Wasseranlagen sind sofort abzusperren. Sie sind unverzüglich durch fachkundige Kräfte instand zu setzen. Schadensfälle an der Gemeinschaftswasserleitung sind der Vereinsleitung sofort anzuzeigen. Änderungen oder Arbeiten an den Wasserleitungsanschlüssen dürfen nur mit ausdrücklicher Bewilligung der Vereinsleitung von hierzu berufenen Fachleuten durchgeführt werden.