Straßenfeste sind eine Bereicherung für den Kontakt zwischen den Mitgliedern und sehr willkommen. Es gilt jedoch grundsätzlich Meldepflicht (entweder Zettel in den Briefkasten, beim Sprechtag, oder Meldung an einen Funktionär).
Es gelten die Bestimmungen für die Ruhezeiten, Ausnahmen davon bedürfen der ausdrücklichen Bewilligung durch die Vereinsleitung und auch nur im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten!
Gerne nehmen wir Straßenfeste auch in den Kalender der Homepage auf.
Archiv für den Monat Februar 2013
Leinenpflicht für Hunde
Das Halten von Ketten- und Wachhunden ist gemäß § 7 GO des Landesverbandes generell verboten.
Hunde müssen so gehalten werden, dass jede Belästigung und Gefährdung der Nachbarn vermieden wird. Die Hunde dürfen in den Anlagen nicht frei herumlaufen und sind stets an der Leine zu führen bzw. mit Maulkörben zu versehen.
Lagerung von Gasflaschen (innerhalb von Parzellen)
Das Aufstellen von Gasbehältern aller Größen in Räumen, deren Fußboden allseits tiefer als das umgebende Niveau liegt (abgesenkte Wohnräume, Keller) ist aus Sicherheitsgründen verboten. Ebenso ist das Aufstellen von Gasbehältern in und unmittelbar neben Treppen, Abgängen, Durchgängen und Ausfahrten ohne entsprechende Brandschutzabdeckung untersagt. Die maximale Lagermenge für Gas ist mit 33 kg je Parzelle begrenzt. Siehe auch Brandschutzordnung.
Grünschnittcontainer
Der Grünschnittcontainer ist ausschließlich für biologisch abbaubare „PLANZLICHE“ Gartenabfälle vorgesehen. Restmüll, Plastiksäcke oder auch verkochte Speisereste haben im Grünschnittcontainer NICHTS verloren. Der Platz im Umfeld der Grünschnittcontainer ist sauber zu halten, eventuell am Weg zum Container verlorenes Material ist selbstverständlich wieder einzusammeln.
Gartenhütten
Gartenhütten in Dauerkleingartenanlagen sind gemäß Auszug aus § 1 der DKGV Steyr (Begriffsbestimmungen) Gebäude auf den jeweiligen Gartenparzellen und dienen dem vorübergehenden Aufenthalt der Gartenbenützer. Größe und Höhe der Gebäude sind im § 6 der DKGV Steyr definiert.
Feuer- und Heißarbeiten
Feuer-und Heißarbeiten, (Schweißen, Löten mit offener Flamme, Schleifen, etc.) dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn der Servicedienst (oder sein Stellvertreter) hiervon vorher verständigt wurde. Siehe auch Brandschutzordnung, (BSO) des KGVM.
Feuerlöscher
Bei Errichtung einer Gartenhütte mit einer bebauten Fläche von mehr als 12 m² ist ein betriebsbereiter Handfeuerlöscher der Type G6 zum Zwecke der ersten Feuerlöschhilfe ständig und an leicht erreichbarer Stelle bereitzuhalten. Auf die erforderliche regelmäßige Überprüfung ist zu achten.
Keller
Gemäß DKGV Steyr § 6 Abs. 5 sind Keller bis zum Gesamtausmaß der bebauten und überbauten Fläche zulässig. Siehe auch Begriffsbestimmungen.
Heizungsanlagen und Feuerstätten
Gemäß § 1 der DKGV Steyr – Begriffsbestimmungen, sind in Dauerkleingartenanlagen alle Einrichtungen und Geräte, welche flüssige, gasförmige oder feste Brennstoffe zum Betrieb benötigen untersagt (ausgenommen sind Grillkamine und Grill-Geräte für den überwiegenden Betrieb im Freien).
(Auszug gemäß § 6 der DKGV Steyr) Heizungsanlagen und Feuerstätten für feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe sowie von Rauch- und Abgasfängen in den Gebäuden sind nicht zulässig. Anlog dazu sind zwangsläufig auch Selchanlagen jeder Art untersagt. Bewegliche (nicht fest installierte) mit Flüssiggas betriebene Heizgeräte zählen nicht zu Heizungsanlagen und Feuerstätten, erfordern aber besondere Sorgfaltspflicht des Betreibers.
Feuerwehr
Die Feuerwehr hat die Notrufnummer 122 – vom Mobiltelefon bevorzugt 07252 122 (zur Vermeidung des Zeitaufwandes für die Standortrückfrage). Ansonsten siehe auch Verhalten im Falle eines Brandes, (Feuerwehreinsatz). … Weiterlesen