Gartenbenützung und Bewirtschaftung

Gartenbenützung und Bewirtschaftung, Bearbeitung des Kleingartens, Familienangehörige, Untervermietung (Auszug gemäß § 1 GO des Landesverbandes).

Mit den Gartenprodukten darf kein Handel betrieben werden.

Die Parzellengrenzen sind genauestens einzuhalten.

Die Bearbeitung des Kleingartens hat ausschließlich durch das Mitglied oder dessen nächste Angehörige, Familienangehörige zu erfolgen. Wenn an Stelle des Unterpächters andere, haushaltsfremde Personen (auch Verwandte) in zwingenden Fällen den Garten vorübergehend betreuen, ist dies in beiden oben angeführten Fällen der Vereinsleitung zu melden. Aus der Zustimmung des Vereines bzw. des Generalpächters können keinerlei Rechte geltend gemacht werden.

Untervermietung oder Weiterverpachtung ist ausnahmslos verboten und hat die sofortige Kündigung zur Folge. siehe auch Statuten § 8 Pkt. 5.

Die beste Gartenbenützung und Erhaltung des gepflegten Zustandes der Parzelle sind unbedingte Pflichten des Parzelleninhabers.

Anhäufung von Gerümpel ist strengstens untersagt.

Internetzugang in der Anlage

Neben den Möglichkeiten der Mobilfunkanbieter gibt es auch die Option eines professionellen Internetzuganges über das Funknetz von KT-NET anzumelden. Bei entsprechendem Interesse mehrerer Pächter können aktuelle Konditionen beim Anbieter eingeholt werden. Das WLAN der Vereinsleitung ist aus vertragsrechtlichen Gründen für Pächter nicht zugänglich.

Wichtiger Hinweis: Außen liegende Funkantennen bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Vereinsleitung und müssen außerdem mit einem normgerecht ausgeführten Blitzschutz versehen sein.

Fotos für Bilder-Galerie bereit stellen

Wir suchen gute Bilder, besonders auch aus der Anfangszeit unsere Anlage, gleichgültig ob in digitaler Form oder als Abzüge. Gerne stellen wir auch Bilder von kleineren Feiern wie Straßenfeste oder runden Geburtstagen auf unsere Homepage ein. Siehe auch: Abwicklung für … Weiterlesen

Gemeinschaftsanlagen

Gemeinschaftsanlagen (Auszug gemäß § 8 GO des Landesverbandes)

Alle vom Verein geschaffenen Gemeinschaftsanlagen sind mit größter Schonung zu behandeln. Jeder Gartenpächter hat das Recht und die Pflicht, jedwede Beschädigung der Vereinseinrichtungen zu verhindern und den Urheber solcher der Vereinsleitung sofort bekannt zu geben.

Der Gartenpächter ist auch für alle Schäden haftbar, die durch ihn, seine Familienangehörigen oder seine Gäste an solchen Gemeinschaftsanlagen entstehen.

Gemeinschaftsanlagen (Auszug gemäß § 1 der DKGV Steyr; Begriffsbestimmungen) in Dauerkleingartenanlagen haben eine sanitäre Ausstattung, welche in erster Linie für den Verein und dessen Mitglieder zur Benützung zur Verfügung steht. Zusätzlich kann das Gebäude als Informationsstelle (Gespräche und Schaukasten) dienen.

(Auszug gemäß § 1 der DKGV Steyr) Bauliche Anlagen für Gemeinschaftsanlagen dürfen nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß errichtet werden.

Wichtiger Hinweis: Der Kleingartenverein bezahlt beim Zentralverband die Pachtgebühren für die Gesamtfläche der Anlage, dem jeweiligen Pächter wird jedoch nur die Pachtgebühr für seine jeweilige Parzellenfläche verrechnet. Die anteiligen Pachtgebühren für Vereinswege, Parkplätze, Vereinswiese und Vereinsobjekte werden als Teilbetrag des Instandhaltungsbeitrages in Rechnung gestellt.

FAQ Kontakt

Innerhalb des FAQ Bereiches verzichten wir der Übersichtlichkeit wegen auf das Kontaktformular bei den Einzelaufträgen. Wir haben hier an dieser Stelle eine zentrale Möglichkeit eingerichtet, auf FAQ-Beiträge mit Antwortformular (für angemeldete Benutzer) oder über das Kontakt Formular (für Gäste) zu Themen im FAQ Bereich Bemerkungen abzugeben, oder Fragen zu stellen.

Kontakt Formular für Gäste: (für angemeldete Benutzer bitte ganz unten!)

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    Fachberater

    Der Fachberater und sein Stellvertreter sind Mitglieder des Leitungsorganes (der Vereinsleitung). Die Hauptaufgabe der Fachberater ist die Unterstützung der Mitglieder in allen Fragen zur Pflege von Kulturen und zum Pflanzenschutz. Darüber hinaus ist der Fachberater weisungsberechtigt hinsichtlich Anpassung der Wuchshöhe und Überhänge von Bäumen, Hecken, Büschen und sonstigen Gewächsen an die Regeln der Gartenordnung und der KGVM internen Regeln. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Entfernung ungeeigneter Gewächse durch den Fachberater angeordnet werden. Zudem sind Weisungen des Fachberaters hinsichtlich Pflege der dem Grundstück angrenzenden Vereinswege zu befolgen.

    Im Falle einer Weiterverpachtung einer Parzelle ist eine Abnahme der Parzelle durch den Fachberater gemeinsam mit dem Servicedienst (SD) mit Prüfung des allgemeinen Zustandes der Parzelle, der Sauberkeit, der Bepflanzung, Einhaltung der Grundstücksgrenzen und der Erfassung der aktuellen Zählerstände für Strom und Wasser (durch SD) die Voraussetzung für die weiter finanzielle Abwicklung durch den Kassier.

    Für den Fachberater ist eine eigene Informationsseite unter der Menüebene Fachbereiche eingerichtet, welche Saisonbedingte direkte Informationen des Fachberaters zu aktuellen Themen enthält.

    Fachbereiche

    Die einzelnen Fachbereiche im Gartenverein sind auf unserer Homepage in einer eigenen Ebene gegliedert unter der sich die Teilbereiche für den Fachberater, der Servicedienste und der Kassiere befindet.

    Diese Teilbereiche werden weitgehend von den dafür zuständigen Funktionären gepflegt und beinhalten (saisonbedingte) wichtige Informationen, Arbeitsangebote und Hinweise.

    E-Mail Adresse für Pächter

    Ab Ende April kann jedem Vereins-Mitglied auf Wunsch ein Pop3 E-Mail Konto mit der Adresse des Kleingartenvereins nach dem “Muster” P.000@kgvmue-steyr.at zugeteilt werden (P = Kennung Parzelle, 000 = dreistellige Zahl für die Parzellennummer). Informationen dazu sind in der letzten Aprilwoche auf der Seite des Administrators zu finden. 

    E-Mail Adresse auf der Homepage

    Aus Gründen der Abwehr und Vermeidung von SPAM verzichten wir auf unserer Homepage gänzlich auf die Nennung von E-Mail Adressen. Für den Kontakt zur Vereinsleitung stehen an geeigneten Stellen Antwortformulare zur Verfügung und es besteht dabei auch die Möglichkeit Dateien als Anhang mit zusenden. Innerhalb des FAQ Bereiches verzichten wir der Übersichtlichkeit auf das Kontaktformular bei den Einzelaufträgen, wir haben dafür ein Antwortformular unter “FAQ-Kontakt” eingerichtet. 

    Empfangsanlagen

    Empfangsanlagen (SAT Schüssel), gemäß § 6 der DKGV Steyr – sind tunlichst unterhalb der Firstoberkante anzuordnen und nicht über die Dachfläche ragend. Der Durchmesser sollte 50 cm nicht überschreiten, größere Durchmesser von SAT Anlagen sind entsprechend der Oö. Bauordnung anzeigepflichtig, die Errichtung größerer Anlagen ist aber tunlichst hintan zuhalten.