Die Statuten für den KGVM sind gemäß Beschluss in der Mitgliederversammlung am 28. März 2003 für den KGVM Münichholz verbindlich. Die Gartenordnung des KGVM setzt sich zusammen aus den Statuten des KGVM, der Gartenordnung des Landesverbandes, der Dauerkleingartenverordnung für Steyr, der Brandschutzordnung des KGVM, den Festlegungen im Unterpachtvertrag und den Beschlüssen der Vereinsleitung bzw. der Generalversammlung.
Im Rahmen der Beiträge auf unserer Homepage werden die Statuten auszugsweise und aus Gründen der Übersichtlichkeit teilweise stark gekürzt wiedergegeben. Zur Vermeidung von Missverständnissen ist es zweckmäßig bei konkreten Problemstellungen den vollständigen Text zum betreffenden Paragraphen zu lesen! Siehe Statuten des KGVM im Downloadbereich.
Mitgliederversammlung, Statuten des KGVM, Gartenordnung des Landesverbandes, Dauerkleingartenverordnung für Steyr, Brandschutzordnung des KGVM, Festlegungen im Unterpachtvertrag, Beschlüssen der Vereinsleitung, Beschlüssen der Generalversammlung, Downloadbereich
Archiv für das Jahr 2013
Parken innerhalb der Anlage
Gemäß § 8 Gartenordnung des Landesverbandes ist das Parken von ein- und mehrspurigen Motorfahrzeugen aller Art innerhalb der Kleingartenanlage grundsätzlich nicht gestattet. Motorfahrzeuge sind auf den vorgesehenen Park- und Abstellplätzen abzustellen. Das Befahren der Wege in der Kleingartenanlage ist nur insofern gestattet, als die Mitgliederversammlung dies ausdrücklich genehmigt. Sie dazu auch Befahren der Anlage mit Kraftfahrzeugen.
Schwimmbäder
Gemäß § 1 der DKGV Steyr sind darunter in Dauerkleingärten Becken gemeint, mit einer Wasserfläche von höchstens 20 m² und einer gesamten Maximaltiefe von 1,50 m, unabhängig davon ob freistehend oder in der Erde versenkt und deren Wasserbehandlung mit technischen und/oder chemischen Wasseraufbereitungsmitteln erfolgt.
Umgang der Mitglieder untereinander
Der Umgang der Mitglieder untereinander soll stets freundschaftlich und hilfsbereit sein, um das gute Einvernehmen im Vereinsinteresse zu erhalten.
Speiseöl und Fett
Speiseöl oder Fett darf unter keinen Umständen über die Kanalisation (Küche, Waschbecken, WC-Spülung usw.) entsorgt werden. Es sind dafür die so genannten gelben „ÖLI’s“ zu verwenden Diese Restfettbehälter sind gratis bei der Umweltschutzabteilung der Stadt (Ennserstraße) erhältlich. Durch Einleitung von Öl oder Fett in die Kanalisation ist schon mehrfach ein erheblicher Schaden an der Pumpanlage bzw. am Kanalstrang entstanden.
Da eventuelle Verursacher relativ leicht einzugrenzen sind, muss im Wiederholungsfall damit gerechnet werden, dass eventuelle Kosten für die Schadensbehebung den betroffenen Pächtern angelastet werden.
Schönheitsbild der Anlage
Eine Anhäufung von Gerümpel, Abfällen, Holz und dergleichen ist verboten. Materialien aller Art sollen so aufbewahrt werden, dass sie das Schönheitsbild der Anlage nicht beeinträchtigen. Der Garten und die unmittelbare Umgebung desselben sollten jederzeit einen gefälligen Anblick bieten.
Sprechtage der Vereinsleitung
Die Sprechtage der Vereinsleitung werden seit 2011 (innerhalb der Gartensaison) vorzugsweise während des sonntäglichen Frühschoppens auf der Vereinsterrasse abgehalten. Im Normalfall ist(sind) mindestens ein (meist zwei) Mitglied(er) der Vereinsleitung als Ansprechpartner verfügbar. Außerhalb der Gartensaison sind keine Sprechtage vorgesehen.
Strom Anschluss
Alle Parzellen verfügen über einen Stromanschluss, der über einen grünen Verteilerkasten (für jeweils 2 Parzellen) an der Grundgrenze zugänglich ist. In der Grundausstattung sind alle Parzellenanschlüsse gleichartig und für den Bezug von Kraftstrom 400 V (früher 380 V) ausgelegt.
Stromanschluss, Verteilerkasten, Grundausstattung, Grundgrenze, Parzellenanschlüsse, Kraftstrom 400 V, Zähler, Fehlerstromschutzschalter, FI, RCD, Sicherungsautomat, Leitungsschutzschalter, Überspannungs-Ableiter, Schutz des Kabels, Parzellenverteiler Hauptsicherung, NH-Trenner, Abdeckungen, konzessionierter Elektriker
Die Grundausstattung umfasst außer dem Zähler einen Fehlerstromschutzschalter (FI bzw. RCD) und 3 Leitungsschutzschalter (auch Sicherungsautomat genannt, S1, S2, S3). Bei einigen Parzellen wurden (auf Auftrag des Pächters) der Fehlerstromschutzschalter und die Sicherungsautomaten in einen Verteiler in der Gartenhütte verlegt.
In solchen Fällen ist eine 3 polige Sicherung anstatt der ursprünglichen Ausstattung eingebaut. Diese Sicherung dient dem Schutz des Kabels vom Parzellenverteiler bis zum Verteiler in der Gartenhütte. Bei verschiedenen Parzellen wurden zusätzliche Leitungsschutzschalter oder auch Überspannungs-Ableiter direkt in den Parzellenverteiler eingebaut.
In jedem Parzellenverteiler ist außerdem eine Hauptsicherung (NH-Trenner) für beide vom Verteiler versorgten Parzellen installiert.
Bitte beachten! Alle Arbeiten im Parzellenverteiler die ein Öffnen der Abdeckungen erfordern dürfen nur von einem konzessionierten Elektriker durchgeführt werden.
Parzellenwechsel
Gemäß Beschluss der Vereinsleitung ist seit dem 31. Mai 2007 folgende verbindliche Vorgehensweise einzuhalten
- Das bestehende Mitglied muss einen beabsichtigten Parzellenwechsel dem Vereinsvorstand mitteilen. Gibt es keinen Interessenten auf der Warteliste, kann auch ein neuer Bewerber seitens des Mitgliedes vorgeschlagen werden.
- Das bestehende Mitglied muss persönlich mit dem neuen Mitglied bei einer Vorstandssitzung vorsprechen und vorher diese Absicht dem Verein schriftlich mitteilen.
- Erst nach einem positiven Beschluss der Vereinsleitung kann die weitere Abwicklung durchgeführt werden. Dies beinhaltet die Begehung der Parzelle durch dem Fachberater und Servicedienst mit Erfassung eventueller Mängel und der Zählerstände für Strom und Wasser und anschließend die finanzielle Abwicklung durch den Kassier.
Vor der Übergabe der Parzelle findet eine Begehung durch den Fachberater und Servicedienst mit anschließender Abnahme (oder Mängelbericht) statt. Neben der Überprüfung der Wuchshöhen, der Parzellengrenzen und dem allgemeinen Zustand der Parzelle werden die Verbrauchsdaten für Strom und Wasser erhoben.
Parzellen Fotos
Jede(r) Pächter(in) hat die Möglichkeit, ein Parzellenfoto für das Parzellenverzeichnis bereit zu stellen. Die Bilder sind künftig in einer weiteren Spalte (ganz rechts) im Parzellenverzeichnis als Miniaturbild zu finden, das bei Klick auf das Bild das Foto in voller Größe öffnet. Die zusätzliche Spalte wird eröffnet, sobald wenigstens 15 Pächter anbieten. Derzeit sind Bilder von 5 Parzellen (100, 117, 144, 160 und 163) eingereicht. Siehe auch: Abwicklung für Bildbereitstellung.