Für die Entsorgung von Restmüll Öle, Fett, Bauschutt usw. hat jedes Mitglied selbst zu sorgen. Dabei ist zu beachten, dass der Restmüll in die zur gemeldeten Dauerwohnung gehörigen Mülltonnen zu entsorgen ist. Eine Entsorgung in nahe gelegene Sammelstellen fremder Wohnungen oder Einrichtungen ist strikt untersagt und kann straf- und/oder zivilrechtliche Folgen haben.
Bauschutt, Aushub usw. darf nur in zugelassenen Sammelstellen entsorgt werden. Eine Lagerung oder Entsorgung von Abfall, Bauschutt, Grünschnitt usw. auf fremden Parzellen, angrenzenden Grundstücken, fremden – nicht öffentlichen – Sammelsystemen, Zufahrtswegen, Wasser-Rinnen usw. ist strikt untersagt und kann zu Schadenersatzforderungen führen.