Die Bauschutzzonen (Ergänzung für den KGVM) sind Teilflächen innerhalb einer Parzelle, die wegen darunter liegender Kanalisation oder Leitungsführung nicht bebaut, sehr wohl aber bewirtschaftet werden dürfen.
Es gibt in der Anlage einige wenige Parzellen mit ausgewiesener Bauschutzzone. Für diese Flächen wird ein 50 % Rabatt auf die Pachtvorschreibung gewährt. Der Rabatt wird automatisch mit der jeweiligen Jahresrechnung angerechnet.