Auszug gemäß § 6 der DKGV Steyr
Bauformen, Baustoffe und Farbgebung von baulichen Anlagen in Dauerkleingartenanlagen müssen so beschaffen sein, dass dadurch das für Dauerkleingartenanlagen charakteristische Erscheinungsbild nicht beeinträchtigt wird.
Ergänzung für den KGVM: Außenwände dürfen ausschließlich in Holzbauweise errichtet werden.