Auszug gemäß § 2 GO des Landesverbandes.
Bei jeder Bepflanzung hat der Gartenpächter stets auf die Kulturen der Nachbarn entsprechend Rücksicht zu nehmen. Insbesondere ist zu beachten, dass beim KGVM keinerlei Kulturen die Höhe von 5 Metern überschreiten dürfen. Siehe dazu auch den Beitrag “Grenzabstände” mit den zur jeweiligen Wuchshöhe einzuhaltenden Grenzabständen.