Brandschutzordnung

Brandschutzordnung, (BSO) des KGVM

Die BSO ist Bestandteil der Gartenordnung und ist seit dem 17. März 2005 in jeweils aktueller letzter Version für den KGVM verbindlich.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die im Zusammenhang mit der BSO wiedergegebenen Inhalte zum Teil stark gekürzte zu finden. Zur Vermeidung von Missverständnissen ist es zweckmäßig den vollständigen Text zum betreffenden Abschnitt zu lesen! Siehe Link zur BSO

Die Brandschutzordnung (BSO) gibt allen Vereinsangehörigen wichtige Hinweise darüber, wie sie sich in der Gartenanlage zu verhalten haben, damit ein sicherer Ablauf gewährleistet ist, Gefährdung von Gesundheit und Eigentum vermieden wird und folgenschwere Schäden durch Brände verhindert werden.

VERANTWORTLICHKEIT und ZUSTÄNDIGKEIT im BRANDFALL (Sicherheitsrichtlinien im Falle eines Brandes).

Die Vorsorge für den betriebstechnischen Brandschutz und die Veranlassung zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Personen, zum Schutz und zur Sicherung von Sachwerten obliegt grundsätzlich der Vereinsleitung (VL).

Alle Vereinsmitglieder bzw. Besucher der Kleingartenanlage Münichholz sind verpflichtet, den Weisungen der Vereinsleitung unverzüglich nachzukommen. Darüber hinaus sind alle verpflichtet, der VL alle Wahrnehmungen von Mängeln auf dem Gebiet der Brandsicherheit sofort bekannt zu geben.

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