Feuer- und Heißarbeiten

Feuer-und Heißarbeiten, (Schweißen, Löten mit offener Flamme, Schleifen, etc.) dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn der Servicedienst (oder sein Stellvertreter) hiervon vorher verständigt wurde. Siehe auch Brandschutzordnung, (BSO) des KGVM.

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