Bei Errichtung einer Gartenhütte mit einer bebauten Fläche von mehr als 12 m² ist ein betriebsbereiter Handfeuerlöscher der Type G6 zum Zwecke der ersten Feuerlöschhilfe ständig und an leicht erreichbarer Stelle bereitzuhalten. Auf die erforderliche regelmäßige Überprüfung ist zu achten.