Die Gebühren für den Kleingartenverein Münichholz gliedern sich in 7 Untergruppen und sind aus dem über die Seite “Rechtliche Grundlagen” frei zugänglichen Gebührenblatt für das jeweilige Vereinsjahr ersichtlich. Änderungen der Gebühren werden ausschließlich von der Vereinsleitung per Abstimmung und Niederschrift festgelegt.
Die Gebühren des KGVM gliedern sich in:
- Die einmalige Gebühren beim Eintritt in den Verein (bestehend aus Förderungsbeitrag an den Landesverband Oö., der Eintrittsgebühr KGV Münichholz, den rück-erstattbaren Aufschließungskosten gemäß gültigem Unterpachtvertrag und dem Stromanschluss 400 V, falls für die Parzelle noch nicht geleistet).
- Den laufenden Gebühren an den Zentralverband (bestehend aus Verwaltungskostenanteil und Zentralverbandsbeitrag einschließlich monatlicher Zeitung des ZV)
- Den laufenden Gebühren an den Landesverband (bestehend aus Landesverbandsbeitrag, Rechtsberatungsbeitrag und Fachberaterbeitrag)
- Den laufenden Gebühren an den Kleingartenverein Münichholz (bestehend aus dem Mitgliedsbeitrag)
- Den laufenden Gebühren in Abhängigkeit von der Parzellenfläche (bestehend aus dem Pachtbeitrag, dem Instandhaltungsbeitrag mit anteiliger Pacht für Allgemeinflächen und der Grundsteuer).
- Den laufenden Gebühren in Abhängigkeit vom Verbrauch (für Wasserzins, Kanalgebühr – jeweils je m³ und Stromkostenanteil je kWh)
- Den Gebühren für nicht erbrachte Arbeitsleistung (gemäß Gartenordnung § 9 je nicht geleisteter Stunde von 4 Soll-Stunden)