EXIF Daten in JPG Bildern

Sehr oft entspricht das Speicherdatum nicht dem Aufnahmedatum (wenn z. B. Bilder aus der Kamera oft erst nach Wochen auf die Festplatte des Rechners kopiert wurden). Abhilfe schaffen hier die so genannten EXIF Daten, die von vielen Bildbearbeitungsprogrammen und auch eigenständigen Hilfsprogrammen aus der Bilddatei ausgelesen werden können.

Achtung! Sehr oft gehen die „EXIF“ Daten bereits bei der ersten Bildbearbeitung verloren. Hier bieten aber auch die meisten Bearbeitungs-Programme eine Option, die es erlaubt die „EXIF“ Daten durch Setzten einer “Check Box” mitzuspeichern (solange das Bild im JPG Format gespeichert wird).

Für passionierte Hobby-Fotografen kann die Nutzung der EXIF Daten durchaus hilfreich sein, da neben Datum und Zeit auch alle Einstellungen an der Kamera wie Blende, Verschlusszeit, Empfindlichkeit usw. verfügbar sind. Im Internet werden eine Reihe von EXIF Viewern und EXIF Bearbeitungstools meist kostenlos angeboten.

erstgenannte Person

Für die Bedeutung “erstgenannte Person” und der “zweitgenannte Person“:

Laut Bundeskleingartengesetz können der/die Ehegatte(in) oder der/die Lebensgefährte(in), also beide Ehegatten oder Lebensgefährten im Unterpachtvertrag  aufgenommen werden. Die im Unterpachtvertrag erstgenannte Person ist ordentliches Mitglied des Vereins. Bei Todesfall des Mitgliedes erstreckt sich die Mitgliedschaft auf die zweitgenannte Person (siehe Bundeskleingartengesetz (BKleingG) § 5 und § 7 PDF).

Dauerauftrag

Dauerauftrag für Akontozahlung:

Alle Mitglieder müssen bei ihrer Bank einen Dauerauftrag, lautend auf Kleingartenanlage Münichholz, Verwendungszweck: Akontozahlung für Parzelle NNN auf unser Bank Austria Vereins-Konto, verpflichtend abschließen. Die Höhe der monatlichen Einzahlung ist mit typisch 1/12 (ein Zwölftel) von der Gesamtsumme der vorangegangenen Jahresabrechnung bzw. jedenfalls mit € 30,00 unterer Grenzwert, festgelegt.
Das Verrechnungsjahr für Daueraufträge beginnt mit 1. November eines Jahres und endet mit 31. Oktober des folgenden Jahres. Alle in dieser Zeit eingegangen Beträge werden der Jahresrechnung angerechnet, die auf den 31. Oktober (üblicherweise Ende November) folgt.

Bepflanzung

Auszug gemäß § 2 GO des Landesverbandes.

Bei jeder Bepflanzung hat der Gartenpächter stets auf die Kulturen der Nachbarn entsprechend Rücksicht zu nehmen. Insbesondere ist zu beachten, dass beim KGVM keinerlei Kulturen die Höhe von 5 Metern überschreiten dürfen. Siehe dazu auch den Beitrag “Grenzabstände” mit den zur jeweiligen Wuchshöhe einzuhaltenden Grenzabständen.

Abwicklung für Bildbereitstellungen

Dies betrifft die Bildbereitstellungen für Albums auf der Homepage:

Bitte Bilder möglichst elektronisch (digital) in ausreichender Qualität (keine schlecht aufgelösten Bilder von Handy-Kameras!) oder als guten Papierabzug übermitteln. Im Zweifel in der besten verfügbaren Auflösung weitergeben. Bei der Seitengestaltung wird eine geeignete Größe und Auflösung eingestellt.

Das bevorzugte Format ist JPG mit einer Auflösung von 1024 x 576 Pixel (oder ein Vielfaches davon) für Landschafts-Bilder (z. B. Bilder der Parzellen) und 500 x 670 Pixel für Personenbilder. Die Dateigröße für ein Einzelbild ist auf 2 G-Byte beschränkt. Für größere Dateien (z. B. Videos) beim Administrator rückfragen. Das bevorzugte Format für Videos ist WMV, es können aber auch andere Formate übernommen werden, die dann entsprechend konvertiert werden.

Alle Bilder bitte immer mit kurzer Beschreibung und unbedingt mit Datumsangabe, entweder elektronisch an die Homepage über ein Antwortformular senden oder auf Datenträger (z. B. CD) oder auch als Papierbild in einem Kuvert mit Parzelle und Name in den Vereinsbriefkasten geben. Papierbilder werden gescannt und können während der Saison etwa 2 bis 3 Wochen nach der Abgabe bei einem der Sprechtage im Vereinshaus (Frühschoppen) abgeholt werden. Außerhalb der Saison: Abholung nach Vereinbarung.

Für elektronische Bilder ist es besonders hilfreich, wenn sich der Dateiname nach dem Muster: 20130101_1900_Text.jpg orientiert und im Dateinamen das (tatsächliche) Aufnahmedatum mit Uhrzeit enthalten ist. Siehe dazu auch Info zum Thema “EXIF Daten in JPG Bildern“. Bei sehr großen Datenmengen ist es sinnvoll einen Termin für eine Übergabe auf USB Speichermedium oder CD/DVD zu vereinbaren. Mit der Übermittlung der Bilder an den Verein wird gleichzeitig das Recht der Veröffentlichung auf der KGVM Homepage an den Verein übertragen.

Bauschutzzone

Die Bauschutzzonen (Ergänzung für den KGVM) sind Teilflächen innerhalb einer Parzelle, die wegen darunter liegender Kanalisation oder Leitungsführung nicht bebaut, sehr wohl aber bewirtschaftet werden dürfen. Es gibt in der Anlage einige wenige Parzellen mit ausgewiesener Bauschutzzone. Für diese Flächen … Weiterlesen

Bauausführung

Auszug gemäß § 4 GO des Landesverbandes

Neu-, Um- und Zubauten in den Kleingärten bedürfen des vorangehenden Einvernehmens mit der Vereinsleitung (schriftliche Meldepflicht mit aussagekräftiger Zeichnung vor Beginn der Ausführung) und dürfen auch nur nach den hierfür geltenden behördlichen Vorschriften (Generalpachtvertrag) ausgeführt werden.

Die ordnungsgemäße Erhaltung der bewilligten Baulichkeiten ist unbedingte Pflicht jedes Mitgliedes. Sinne des § 12 Abs. 2 des Bundesgesetzes Nr. 6 vom 9. Jänner 1959 dar. Die Bauausführungen in den einzelnen Gärten richten sich auch nach den jeweiligen gültigen Bescheiden der örtlichen Baubehörde.

KGVM interner Hinweis: Für Steyr und damit auch für unsere Anlage ist die Dauerkleingartenverordnung (DKGV) Steyr verbindlich und außerdem Bestandteil unserer Gartenordnung! Siehe dort § 6 Bauliche Anlagen.

Ableben des Mitgliedes

Beendigung der Mitgliedschaft durch Ableben des Mitgliedes (Auszug gemäß § 7 der Statuten des KGVM).

Durch den Tod des Unterpächters wird der Einzel- oder Unterpachtvertrag aufgelöst, es sei denn, dass binnen 2 Monaten der Ehegatte, Lebensgefährte, Verwandte in gerader Linie oder Wahlkinder des Verstorbenen, oder eine andere Person, die an der Bewirtschaftung des Kleingartens in den letzten 5 Jahren maßgeblich mitgewirkt hat, schriftlich gegenüber dem Generalpächter die Bereitschaft erklärt, den Einzel- oder Unterpachtvertrag fortzusetzen.

Datenänderung

Änderungen der Mitgliederdaten (Adresse, Tel. Nr. …):

Bitte Änderungen der persönlichen Daten (Adresse, Telefonnummer, Familienstand, E-Mail Adresse, KFZ-Kennzeichen) möglichst umgehend an den Verein melden, entweder persönlich bei einem der Sprechtage, per Notiz in den Vereinsbriefkasten oder per Antwortformular an die Homepage Redaktion. Bitte nicht vergessen, bei allen Informationen oder Fragen an den Verein die Parzellen Nummer anzuführen.

Primäre E-Mail Adresse:
Für den Fall, dass in der Datenbank des KGVM noch keine “primäre” E-Mail Adresse für die Parzelle eingetragen ist, sind Änderungen der Daten nur mittels Datenblatt (Vereinsformular Nr. 105, persönlich abgegeben oder im Vereinsbriefkasten deponiert) möglich. Damit wird sichergestellt, dass keine Änderungen durch unberechtigte Personen vorgenommen werden. Änderungen auf elektronischen Weg über ein Antwortformular werden in jedem Fall zuerst zur Bestätigung an die “primäre” E-Mail Adresse gesendet und erst dann in die Datenbank übernommen, wenn darauf positiv geantwortet wird.

Aus Sicherheitsgründen ist auch die Ersteintragung einer E-Mail Adresse in die Datenbank nur und ausschließlich mittels handschriftlich unterzeichneten Vereinsformular Nr. 105 (Datenblatt) möglich. Bitte dazu das Formular Nr. 105 von der Seite Formulare herunter laden (oder bei der Vereinsleitung abholen) und mit den zu ändernden, bzw. zu ergänzenden Daten (wie E-Mail Adresse) versehen – entweder bei einer der Sprechstunden persönlich abgeben oder in den Vereinsbriefkasten werfen. Eine einmal eingetragene E-Mail Adresse kann auch per elektronischer Anforderung geändert werden, solange mit der noch eingetragenen Adresse der Quitiervorgang abgewickelt werden kann.

Befahren der Anlage mit Kraftfahrzeugen.

Wie bereits in mehreren Aussendungen festgehalten wurde, ist das Befahren der Anlage ganzjährig auf fixe Zeiten und ausschließlich für Liefertätigkeiten (und nur für die tastsächliche Dauer der Beladung und Entladung!) beschränkt. Es gilt ein generelles Nachtfahrverbot, ein generelles Einfahrverbot an Sonntagen und Feiertagen, sowie ein generelles Parkverbot innerhalb der Absperrungen. Unabhängig von den Einfahrtszeiten ist das Befahren der Anlage mit einspurigen Kraftfahrzeugen generell untersagt!

Bei Einfahrt in die Anlage ist darauf zu achten, dass möglichst der zugehörige Hauptweg für die Einfahrt genutzt wird und Durchzugsverkehr auf den Querwegen vermieden wird. Mit Beschluss der Vereinsleitung vom 17. Mai 2005 sind diese Einfahrtszeiten wie folgt festgesetzt:

Montag bis Samstag jeweils von
7:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 20:00 Uhr
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Die Tore sind unmittelbar nach den Ein- oder Ausfahren für Ladetätigkeiten immer (und zu jeder Jahreszeit) SOFORT zu schließen (offen lassen bis zur nächsten Ein- oder Ausfahrt ist unzulässig!) Gleiches gilt für die Geh-Türen.