Vermietung der ALM

Von Mitgliedern des KGVM kann die ALM außerhalb der Gartensaison (zwischen dem 1. September und dem 30. April) für jeweils 24 Stunden gemietet werden. Anmeldungen bei Lenz Manfred.

Bedingungen:

Die Mietpauschale beläuft sich auf: € 50,00 für 24 Stunden

Kanalverunreinigung

In letzter Zeit gab es immer wieder große Probleme mit unserer Kanalanlage. Zuletzt war die  eine Pumpe total defekt und die zweite Pumpe arbeitete auch nicht mehr wie geplant.

Der Grund: Immer wieder sind Zuleitungen verstopft (Fettablagerungen vermindern den Querschnitt) und Abfälle wie besonders Mikrofasertücher, Pappe, Textilien (bis zu 2 Meter lange Stoffstück wurden schon entfernt) führen zum Totalausfall der Pumpen.

Ein Ansuchen unserer Obmannes konnte mittels Verfügung des Bürgermeisters in einen Sanierungsauftrag des „Reinhalte Verbandes Steyr“ umgesetzt werden – der neue, stärkere Pumpen mit neuen Zuleitungsrohren und einer Leistungssteigerung der Hebeanlage von bisher 4,5 kW auf 7 kW, Neuverlegung der elektrischen Verkabelung und einem neuen rechteckigen Einstiegsschacht beinhaltet und im Spätherbst 2012 umgesetzt werden konnte.

Die Vereinsleitung macht zum wiederholten Male darauf aufmerksam, dass die Verunreinigung unserer Kanalanlage mit Materialien die für die Kanalisation ungeeignet sind zu erheblichen Kosten führen kann (jedenfalls gleich einmal mehrere Tausend Euro ausmachen können) und gegeben falls (da meist relativ leicht nachweisbar) dem Verursacher angelastet werden.

Bei dieser Gelegenheit danken wir dem Bürgermeister, den zuständigen Stadträten im Gemeinderat und den Verantwortlichen des „Reinhalte Verbandes Steyr“ für die zügige Umsetzung des Sanierungskonzeptes.

Klimageräte in Gartenhütten

Klimageräte dürfen nur dann Verwendung finden, wenn sie grundsätzlich elektrisch betrieben, überprüft und innen montiert werden, sowie die Ausblasöffnung nach oben gerichtet und nicht Richtung Nachbar orientiert ist. Der maximale Grundgeräuschpegel im Freien, darf im Abstand von 1,5 m, max. 45 dB (Dezibel) am Tag und max. 35 dB in der Nacht (22:00 – 06:00 Uhr) nicht überschreiten. Dies ist mit der Bauanzeige an die Vereinsleitung durch ein Attest des Herstellers nachzuweisen.

Gartensaison

Saisonbeginn ist offiziell der 1. Mai des Jahres,
die Gartensaison endet mit dem 30. September.

Innerhalb der Gartensaison (vom 1. Mai bis zum 30. September) sind KEINE größeren Bauarbeiten zulässig! Was zulässig ist, entscheidet grundsätzlich (und ausschließlich) die Vereinsleitung nach Vorlage des jeweiligen Ansuchens.

Im Zeitraum außerhalb der Gartensaison sind Arbeiten für Instandhaltung und auch größere Umbauten zulässig, soweit diese bei der Vereinsleitung mit aussagekräftiger Beschreibung und Zeichnung gemeldet und von dieser positiv bewertet sind und die Verordnung der Stadt Steyr hinsichtlich Lärmerregung befolgt wird.

Die Einfahrtszeiten in die Anlage (siehe: Befahren der Anlage mit Kraftfahrzeugen) sind in über das gesamte Kalenderjahr hinweg gleich.

Vorbeugender Brandschutz

Ordnung und Sauberkeit in der Anlage ist ein grundlegend für den Brand- und Unfallschutz.

  • Brennbare Abfälle wie z. B. Sägespäne, Holzstaub, Papier etc. sind spätestens bei jeweiligem Arbeitsschluss sofort zu entfernen und brandsicher aufzubewahren.
  • Das Lagern von brennbarem Material an unzulässigen Stellen (Gemeinflächen und sonstige Verkehrswege) ist verboten.
  • Verkehrs- und Fluchtwege sowie die gekennzeichneten Zufahrten und Aufstellungsflächen für Einsatzfahrzeuge dürfen nicht behindert oder verstellt werden und sind dauerhaft freizuhalten.
  • Feuer- und Heißarbeiten (Schweißen, Löten, Schleifen, etc.) dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn der Arbeitsobmann (oder sein Stellvertreter) hiervon vorher verständigt wurde.
  • Gasgeräte sind in betriebssicheren Zustand zu erhalten und laufend auf ihre Dichtheit zu überprüfen. Ortsbewegliche Gasbehälter sind vor Wärmeeinwirkung zu schützen und standsicher zu lagern.

Vereinsschlüssel

Eine zusätzliche Ausgabe des allgemeinen Schlüssels für Mitglieder (über die beiden bei der Parzellenübernahme ausgefolgten Schlüssel hinweg) wurde nach eingehender Diskussion durch die Vereinsleitung abgelehnt. Die Vereinsleitung ist unabhängig der Kosten der Meinung, dass zwei Schlüssel je Parzelle ausreichen.

Die Weitergabe des Vereinsschlüssels oder Handsender an vereinsfremde Positionen oder Organisationen wird mit dem Entzug geahndet.

Betreffend der Mitglieder Vereinsschlüssel wird darauf hingewiesen, dass ein Verlust nur maximal EINMAL akzeptiert werden kann. In Folge müsste die gesamte SCHLIESSANLAGE ausgetauscht werden, um Fremdnutzungen ausschließen zu können. Die erheblichen Kosten hierfür müssten wir jenem Mitglied anlasten, welches das Dilemma verursacht hat – also bitte um größtmögliche Sorgfalt.

Zugangswege, Dachvorsprünge

Gemäß § 6 der DKGV Steyr  sind technisch notwendige Dachvorsprünge, Traufen-Pflaster und Zugangswege bis zu einer Breite von 1,20 m nicht der versiegelten/bebauten Fläche  anzurechnen.

Verzeichnis der Pächter

Das Verzeichnis der Pächter ist gleich bedeutend mit dem Parzellen-Verzeichnis unter der Menüebene Parzellen. Dort findet man das aktuelle Verzeichnis aller Parzellen mit dem Namen der Pächter.
Die Tabelle kann nach den einzelnen Spalten sortiert werden und die Standardanzeige kann von 10 Zeilen pro Seite auf bis zu 100 Zeilen pro Seite erhöht werden. Aus der Spalte FUNKTION sind die Funktionäre unseres Vereines, wo erforderlich mit der Telefonnummer ersichtlich. Besonders hilfreich kann die SUCH-FUNKTION bei der Suche nach bestimmten Namen, Parzellen oder Funktionen sein.

Servicedienste

Die Servicedienste sind zuständig für alle Pflege-, Reparatur- und Ergänzungsarbeiten an den Allgemeineinrichtungen der Anlage und dazu die Arbeits-Einteilung für die von den Mitgliedern gemäß Gartenordnung § 9 zu leistenden Arbeitsstunden.

Zum Leistungsumfang gehören:

Alle Rasenflächen (Vereinswiese, Wiese hinter der ALM, Wiese und Sträucher entlang der Böschung Nordspange, Wiese Alm und Wiese hinter Werkzeughütte), Sträucher etc. bei den Anschüttungen Einfahrt Nordspange, Sträucher bei den Parkplätzen Süd-Ost – Parkplätze bergseitig. Alle Holzflächen und deren Pflege beim Vereinshaus, der Gerätehütte, der Alm und Holzzäunen. Diverse Wasserrinnen (bei Parkplätzen). Anlagenwege (soweit nicht Aufgabe des Mitgliedes als Anrainer) und Sickerschächte für Oberflächenwasser. Alle Bauvorhaben (Erd-, Beton- und Holzarbeiten), Pflege und Wartung der Zäune, Tore und Schrankenanlagen sowie Wartung und Kontrolle der Wasserversorgung und der elektrische Versorgung der Anlage. Außerdem die Erhebung der Verbrauchsdaten bei der Parzellenabnahme bei  Pachtauflösung, gemeinsam mit dem Fachberater. Im Winter die Zuständigkeit für das Stockschiessen und ganzjährig die Gesamtverantwortung für die Alm.

Für die Servicedienste siehe auch die Seite für allgemeine Mitteilungen der Servicedienste

Vereinsjahr

Das Vereinsjahr beginnt und endet mit dem Kalenderjahr. (Auszug gemäß § 11 der Statuten des KGVM)

Wichtiger Hinweis: Das Verrechnungsjahr für Verbrauchswerte (Strom und Wasser) und für die Daueraufträge beginnt mit dem 1. November eines Jahres und endet mit 31. Oktober des folgenden Jahres. Alle in dieser Zeit eingegangen Teilzahlungsbeträge (Akonto-Zahlungen) werden der aktuellen Jahresrechnung angerechnet.