Zur Nutzung von Kraftstrom (Anschluss der elektrischen Ausrüstung an alle drei Automaten oder Sicherungen im Verteiler) ist ein Pächter berechtigt, wenn die Gebühr für „Stromanforderung 400 V“ (früher 380 V), in Höhe von derzeit € 193,- entrichtet wurde (selbst, oder durch einen Vorpächter).
Ob Kraftstrom für die Installation auf einer Parzelle benötigen wird erkennt man daran, dass alle Geräte nur dann uneingeschränkt funktionieren, wenn alle 3 Automaten eingeschaltet sind.
Die Nutzung von Kraftstrom ist gegeben, wenn mehr als ein Sicherungsautomat für den normalen Betrieb der elektrischen Anlage eingeschaltet sein muss! Dabei ist es völlig nebensächlich, ob auch typische Geräte welche einen mehrphasigen Anschluss erfordern (wie: ein E-Herd mit Backröhre, Saunaofen, Kraftsteckdose, Durchlauferhitzer usw.) installiert sind oder nicht.