Klimageräte in Gartenhütten

Klimageräte dürfen nur dann Verwendung finden, wenn sie grundsätzlich elektrisch betrieben, überprüft und innen montiert werden, sowie die Ausblasöffnung nach oben gerichtet und nicht Richtung Nachbar orientiert ist. Der maximale Grundgeräuschpegel im Freien, darf im Abstand von 1,5 m, max. 45 dB (Dezibel) am Tag und max. 35 dB in der Nacht (22:00 – 06:00 Uhr) nicht überschreiten. Dies ist mit der Bauanzeige an die Vereinsleitung durch ein Attest des Herstellers nachzuweisen.

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