Selchanlagen und Räucherkammern

Selchanlagen und Räucherkammern stellen einerseits eine Geruchsbelästigung für die Nachbarn dar und benötigen andererseits einen Rauchabzug, der gemäß DKGV Steyr § 6 Punkt 10) in Kleingartenanlagen nicht zulässig ist, entsprechende Anlagen sind daher in unserer Anlage ausnahmslos untersagt.

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