Umbauarbeiten, Bautätigkeiten

Umbauarbeiten und sonstige Bautätigkeiten sind prinzipiell nur mehr außerhalb der Gartensaison im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April zulässig (keine Nachsicht bei Lärm, Schmutz, Ein- und Ausfahrten,  usw.). In den Monaten Juni, Juli und August gibt es absolut keinerlei Umbauten in der Anlage! (auch keine Nachsicht und keine Ausnahmen der Vereinsleitung für Arbeiten kleineren Umfanges).

Auch für Umbauten außerhalb der Gartensaison ist zwingend die „Meldepflicht für Bauvorhaben und bauliche Veränderungen“ zu befolgen.

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