Wasserbezug

Wasserbezug, Waschen von KFZ (Auszug gemäß § 6 Gartenordnung des Landesverbandes).

Mit dem Wasser ist stets sparsam umzugehen, Regenwasser ist bevorzugt zu verwenden und dieses darf nicht in den Gemeinschaftskanal eingeleitet werden.

Innerhalb der gesamten Gartenanlage ist das Waschen von Kraftfahrzeugen (auch auf Park- und Abstellplätzen) nicht gestattet.

Schadhafte Wasseranlagen sind sofort abzusperren. Sie sind unverzüglich durch fachkundige Kräfte instand zu setzen. Schadensfälle an der Gemeinschaftswasserleitung sind der Vereinsleitung sofort anzuzeigen. Änderungen oder Arbeiten an den Wasserleitungsanschlüssen dürfen nur mit ausdrücklicher Bewilligung der Vereinsleitung von hierzu berufenen Fachleuten durchgeführt werden.

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