Zuständigkeit im Brandfall

Die Verantwortlichkeit und Zuständigkeit im Brandfall für den betriebstechnischen Brandschutz und die Veranlassung zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Personen sowie zum Schutz und zur Sicherung von Sachwerten obliegt grundsätzlich der Vereinsleitung (VL). Siehe auch Brandschutzordnung.

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